Allgemeine Geschäftsbedingungen
FÜR INDIVIDUALREISENDE
I. Geltungsbereich und Definitionen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenzräumen, Gastronomie und sonstigen Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels mit dem Individualreisenden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveranstalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Die Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag richten sich ausschließlich nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Paulsen für Reiseveranstalter“.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Individualreisende. Hat ein Dritter für den Individualreisenden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Individualreisenden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume oder Flächen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen oder zu Foto- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4. Der Individualreisende erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Hotel hat eines oder mehrere bestimmte Zimmer in Textform garantiert.
Sollte aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen ein Zimmerwechsel notwendig werden, hat dies der Individualreisende hinzunehmen, es sei denn es sind eines oder mehrere bestimmte Zimmer in Textform garantiert.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Individualreisenden nach Maßgabe von Ziff. II Nr. 4 gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Individualreisende ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Individualreisenden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Das Hotel ist berechtigt, für Dienstleistungen, die nach 24:00 Uhr erbracht werden, für die Arbeitsleistung von Angestellten tarifbezogene Nachtzuschläge für jede angefangene Stunde zu erheben, soweit Tarifverträge Anwendung finden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für den Fall, dass sich der vom Hotel allgemein für Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen und der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung fünf Monate überschreitet, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, maximal um bis zu 10%, erhöhen.
4. Alle Rechnungen werden in Euro erstellt. Kursdifferenzen und Bankgebühren gehen bei Zahlung in einer Fremdwährung zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Für Anzahlungen in Fremdwährungen wird der Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Individualreisenden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Individualreisenden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Individualreisenden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen Höhe in von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Im Übrigen können die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
8. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Individualreisenden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Individualreisenden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 7 und/oder 8 geleistet wurde.
10. Der Individualreisende kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Individualreisenden (Abbestellung, Stornierung des Individualreisenden) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Individualreisenden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Individualreisende vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (hier sogenannte „Fixbuchung ohne Storno“).
2. Bei vom Individualreisenden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen („No Show“). Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Individualreisende ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Individualreisenden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Individualreisenden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform (hier sogenannter „kostenfreier Stornotermin“) vereinbart wurde, kann der Individualreisende bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Individualreisenden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
V. Rücktritt des Hotels (Stornierung des Hotels)
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Individualreisende innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann (hier sogenannter „kostenfreier Stornotermin“), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Individualreisenden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Individualreisende auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 7 und/oder 8 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Individualreisenden, der Richtigkeit der Bank- oder Kreditkartendaten oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Individualreisenden auf Schadenersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Individualreisenden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Individualreisende hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Individualreisenden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
3. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sofern ein Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in einem Nichtraucherzimmern erforderlich ist, wird dem Individualreisenden ein Schadenersatz von pauschal 120,- € in Rechnung gestellt. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung entstanden ist.
4. Alle Handtücher und Bademäntel können an der Rezeption käuflich erworben werden. Dem Individualreisenden ist es untersagt, hoteleigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Handtücher und Bademäntel beim Verlassen des Hotels mitzunehmen. Für die rechtswidrige Mitnahme wird dem Individualreisenden ein Schadenersatz von pauschal
– 100,- € pro Bademantel
– 20,- € pro Handtuch
in Rechnung gestellt. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Mitnahme eines Bademantels oder Handtuchs entstanden ist. Das Hotel behält sich ausdrücklich vor, jeden Verstoß zur Anzeige zu bringen. Das Hotel behält sich ferner die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche vor.
5. Mit der Entnahme oder dem Verbrauch von Lebensmitteln oder Getränken aus der Minibar („Konsumgüter“) des Hotelzimmers, kommt ein Kaufvertrag über den Kaufgegenstand zum jeweiligen Listenpreis zustande. Die Listenpreise über die Konsumgüter der Minibar liegen im Hotelzimmer zur Kenntnisnahme aus. Der Individualreisende ist verpflichtet, spätestens bei der Zimmerrückgabe die Mitnahme oder den Verbrauch von Konsumgütern aus der Minibar des Hotelzimmers beim Hotel anzuzeigen und den Kaufpreis zu entrichten. Das Hotel stellt dem Individualreisenden den jeweiligen Kaufpreis der mitgenommenen Konsumgüter in Rechnung, soweit bei der Zimmerrückgabe ein Fehlbestand oder ein Verbrauch der Guter festgestellt wird.
VII. Haftung des Individualreisenden
1. Der Individualreisende ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich dem Hotel anzuzeigen.
2. Der Individualreisende haftet dem Hotel aus dem Vertrag.
3. Der Individualreisende wird bei Übergabe des Internet-Zugangscodes darüber unterrichtet, dass die Nutzung des Internetzugangs zur Begehung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverletzungen untersagt ist. Der Individualreisende haftet auf Schadenersatz aus dem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen, die über den Internet-Zugang des Individualreisenden während der Vertragsdauer begangen werden. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch seine Nutzung des Internets entstanden ist.
4. Das Hotel hat das ausschließliche Nutzungsrecht für die Verwertung der gestalterischen Schöpfungen in den Räumlichkeiten des Hotels. Dies gilt insbesondere für das Recht, Bild- oder Tonaufnahmen (§ 21 UrhG), Funksendungen (§ 22 UrhG) oder sonstige öffentliche Zugänglichmachungen von den Räumlichkeiten des Hotels anzufertigen und zu verwerten. Der Individualreisende ist berechtigt, von den Räumlichkeiten des Hotels Bild- und Videoaufnahmen für private Zwecke, einschließlich des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet für private Zwecke in sog. Sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Snapchat, Instagram) anzufertigen.
5. Ohne vorherige Zustimmung des Hotels in Textform ist dem Individualreisenden ausdrücklich untersagt, Bild- oder Tonaufnahmen der Räumlichkeiten des Hotels für Hotelportale oder Bewertungsportale im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dem Individualreisenden ist zudem ohne die vorherige Zustimmung des Hotels jegliche gewerbliche Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen der Räumlichkeiten des Hotels untersagt. Bei Verstößen behält sich das Hotel vor, diese strafrechtlich zur Anzeige zu bringen oder zivilrechtliche Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass im Falle von Schadenersatzansprüchen dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die unberechtigte Verwertungshandlung entstanden ist.
VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Individualreisenden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Individualreisenden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Individualreisenden ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Individualreisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird. Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.
3. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel aufbewahrt werden. Dazu ist ein Aufbewahrungsvertrag mit dem Hotel zu vereinbaren. Durch den Aufbewahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit des Gebrauch zu machen.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gaste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung derselben. Für den Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Individualreisenden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Individualreisenden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.